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2025: Minijobber dürfen mehr verdienen
20.12.2024 03:16

2025: Minijobber dürfen mehr verdienen

Ab 2025 steigt der Höchstverdienst für Minijobs auf 556 Euro. Geringfügig Beschäftigte dürfen künftig also mehr verdienen, ohne Steuern und Sozialabgaben zahlen zu müssen. Was Minijobber und ihre Arbeitgeber jetzt wissen sollten.

Steigt der gesetzliche Mindestlohn, erhöht sich automatisch auch die Einkommensgrenze für Minijobs. Ab Januar 2025 wird der gesetzliche Mindestlohn auf 12,82 Euro angehoben, damit steigt auch die Verdienstobergrenze für Minijobs. Bis 556 Euro im Monat dürfen regelmäßige Minijobber dann ohne Abzüge für Steuern und Sozialabgaben verdienen. 2024 betrug der Mindestlohn noch 12,41 Euro und die Verdienstgrenze 538 Euro. Die maximale Arbeitszeit für Minijobber bleibt unverändert bei 43,3 Stunden pro Monat. Übersteigt der Stundenlohn im Minijob den gesetzlichen Mindestlohn, reduziert sich die maximal zulässige Arbeitszeit im Monat entsprechend, um die Verdienstgrenze nicht zu überschreiten.

Es gibt zwei Arten von Minijobs: die "geringfügige Beschäftigung" mit Verdienstobergrenze und die "kurzfristige Beschäftigung", die vor allem Saison- oder Ferienjobs umfasst. Die Verdienstgrenze von 556 Euro gilt nur für die geringfügige Beschäftigung, der Arbeitgeber zahlt dann eine Pauschale für Sozialversicherung und Steuer. Die 556 Euro-Grenze kann in einzelnen Monaten auch überschritten werden, solange die Jahresobergrenze von 6.672 Euro eingehalten wird. Die kurzfristige Beschäftigung ist nicht an eine Einkommensgrenze gebunden, muss aber innerhalb von drei Monaten oder 70 Arbeitstagen ausgeübt werden. Übrigens: Ebenso wie Vollzeitbeschäftigte haben alle Minijobber Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und auf bezahlten Urlaub.

(Quelle: Promakler Media (FT) / Kategorie: Allgemeines / Bild: Pexels@pixabay)

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