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Wer entscheidet über Impfung des Kindes?
30.11.2021 14:17

Wer entscheidet über Impfung des Kindes?

Wer entscheidet über Schutzimpfungen für das Kind, wenn sich Eltern nicht einigen können? Das Entscheidungsrecht hat derjenige Elternteil, der der sich an den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission orientiert. So hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main jetzt geurteilt und die Beschwerde eines Vaters abgewiesen, der sein Kind nicht impfen lassen wollte (Az. 6 UF 3/21).

Im verhandelten Fall waren sich die getrennt lebenden und gemeinsam sorgeberechtigten Eltern eines 2018 geborenen Kindes nicht einig gewesen, ob das Kind die üblichen von der Ständigen Impfkommission (STIKO) für die ersten Lebensjahre empfohlenen Standardimpfungen bekommen sollte oder nicht. Die Mutter wollte das Kind nach den STIKO-Empfehlungen impfen lassen. Der Vater war damit jedoch nicht einverstanden und forderte vor Gericht, die Impffähigkeit des Kindes zunächst durch ein Sachverständigengutachten prüfen zu lassen. Die Mutter beantragte daraufhin, ihr die alleinige Entscheidungsbefugnis über die Impfungen zu übertragen, das zuständige Amtsgericht gab ihrem Antrag statt. Der Vater legte Beschwerde beim Oberlandesgericht Frankfurt am Main ein, jedoch ohne Erfolg.

Wenn sich gemeinsam sorgeberechtigte Eltern in einer für das Kind erheblichen Angelegenheit nicht einigen können, ist die Entscheidung einem einzelnen Elternteil zu übertragen, so das OLG Frankfurt. Dabei kommt dem Elternteil das Entscheidungsrecht zu, dessen Lösungsvorschlag dem Kindeswohl besser gerecht wird. Geht es um die Gesundheit des Kindes, ist dies derjenige Elternteil, der Impfungen offen gegenübersteht und sich an den fachlichen Empfehlungen der STIKO orientiert. Bezüglich der Risiken einer Impfung und der Risiken bei unterbleibender Impfung kommt diesen Empfehlungen praktisch die Funktion eines Sachverständigengutachtens zu. Die Impffähigkeit eines Kindes muss nicht gesondert gerichtlich geklärt werden, denn dies wird nach den Empfehlungen der STIKO ohnehin vom impfenden Arzt geprüft. Die Entscheidung des OLG Frankfurt ist nicht anfechtbar, die Mutter darf das Kind nun ohne Zustimmung des Vaters impfen lassen.

(Quelle: Promakler Media (FT) / Kategorie: Allgemeines / Bild: whitesession@pixabay)

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