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Praxisfinanzierung

PRAXIS FINANZIERUNG

Wir begleiten Ihre Praxisgründung!

Praxis- und Ruhestandsplanung für Ärzte

Sie sind als Human- oder Zahnmediziner entweder in eigener Praxis niedergelassen oder angestellt. Oder aber Sie planen eine Praxisgründung.

Unser Angebot an Sie:

Wir begleiten Ihre Existenzgründung unter Einbeziehung öffentlicher Fördermittel und steuerlicher Gegebenheiten, bereiten Ihre Unterlagen entscheidungsreif für finanzierende Banken vor und arbeiten hier mit handverlesenen Instituten zusammen.

Wir stehen Ihnen IMMER als Ansprechpartner und Berater zur Seite – im HAMBURGER HYPOTHEKEN KONTOR gibt es keine Strukturreformen. Wenn Sie in eigener Praxis bereits etabliert sind und keine Neufinanzierung geplant ist, prüfen wir Ihre bestehende Finanzierungsstruktur sowie die Konditionen und erarbeiten ggf. Alternativvorschläge. Dies ist dann eine gute Gelegenheit, auch Ihre Ruhestandsplanung konzeptionell einzuarbeiten.

Sollte hierbei alles optimal finanziert sein, werden wir nicht nur um des Profites Willen Änderungen vorschlagen – sondern Sie beglückwünschen und alles lassen, wie es ist. Dann wissen Sie jedoch, dass Sie keinen Verbesserungsbedarf haben.

Die Erfahrungen der letzten Jahre zeigen, dass dies vorgekommen ist. Zwar sehr selten, aber auch der Wachtelkönig existiert, obwohl die meisten Menschen ihn noch nie gesehen haben.

 


Unsere grundsätzlichen Überzeugungen:

Wenn irgend möglich, sollte eine Praxisfinanzierung von privaten Vermögenswerten (Baufinanzierung/Immobilienbesitz/Wertpapierdepots) getrennt sein bzw. werden.

Bei Immobilienfinanzierungen sollte eine langfristige Planung unter rechtzeitiger Einbeziehung von Forward-Darlehen erstellt sein/werden.

Eine Risiko-Lebensversicherung mit ausreichender Laufzeit ist unabdingbar (meist werden im Rahmen von Praxisfinanzierungen bei den finanzierenden Banken 10-jährige Laufzeiten der Risiko-Lebensversicherungen angeboten) – der Preis ist dann natürlich günstig. Aber was machen Sie denn, wenn die Laufzeit vorbei ist, Sie Ersatzinvestitionen in der Praxis vornehmen müssen und aus gesundheitlichen Gründen ein Neuabschluss nicht darstellbar ist, von den höheren Kosten aufgrund des Eintrittsalters einmal abgesehen?

Eine Berufsunfähigkeits-Rente mit ausreichender Rentenhöhe und voller Infektionsschutz-Klausel ist notwendig – und dies bis zum Rentenalter 65/67 Jahre.

Die so oft vorgeschlagenen Finanzierungen in Kombination mit einer Lebens-/Rentenversicherungen rechnen sich nicht immer – dies bedarf einer ausführlichen Analyse unter Einbeziehung Ihres Steuerberaters. Wir bieten diese Finanzierungsform jedoch nicht pauschal an. Wie war das bei Ihrer Bank?

Wir analysieren Ihre bisherigen Altersvorsorge-Verträge unter Risiko-/Rendite-Aspekten und schauen auch in das Bedingungswerk. Dies gibt Ihnen Entscheidungsgrundlagen zu Ihren langfristigen Versorgungsplänen.

Zum Abschluss bekommen Sie:

  • eine detaillierte Vermögens-/ Verbindlichkeiten-Aufstellung
  • einen Liquiditätsplan
  • eine Versorgungsanalyse

und last but not least: ein gutes Gefühl, dass Sie den Überblick haben.

Grundsätzlich gehören unsere Analysen zu Neu-/Anschlussfinanzierungen zum Service. Ob und in welcher Höhe ggf. zusätzliche Kosten für detaillierte Analysen entstehen, ist immer einzelfallabhängig. Sprechen Sie uns an.

Und ganz zum Schluss unsere Bitte an Sie: Wenn Sie zufrieden sind, empfehlen Sie uns aktiv weiter!